Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ZEHRER + PETERSEN GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand August 2009
I. ALLGEMEINES
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für VERBRAUCHER und UNTERNEHMER. Wer VERBRAUCHER und wer UNTERNEHMER ist, ergibt sich aus § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Besonderheiten für VERBRAUCHER oder UNTERNEHMER sind in den einzelnen Bestimmungen immer zusammengefasst und gesondert überschrieben.
c. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind oder von Kunden gesprochen wird, betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl VERBRAUCHER als auch UNTERNEHMER.
II. KUNDEN, VERBRAUCHER, UNTERNEHMER
a. VERBRAUCHER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b. UNTERNEHMER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c. KUNDEN im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl VERBRAUCHER als, auch UNTERNEHMER.
GELTUNGSBEREICH
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
III. BESCHAFFENHEIT DER WARE
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgen temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Unsere Angebote sind freibleibend.
b. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegendes Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
d. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Regelungen für VERBRAUCHER:
a. Bestellt der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
b. Sofern der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. VI 1. c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
2. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b. Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der UNTERNEHMER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
VI. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT FÜR VERBRAUCHER
Regelungen für VERBRAUCHER:
a. Der VERBRAUCHER hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknahme der Ware durch Zehrer + Petersen gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b. Die Kosten der Rücknahme durch Zehrer + Petersen trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der VERBRAUCHER, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der VERBRAUCHER die Kosten der Rücknahme durch Zehrer + Petersen nicht zu tragen.
c. Der VERBRAUCHER hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der VERBRAUCHER darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, hat der VERBRAUCHER zu tragen.
d. Der VERBRAUCHER hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung oder Rücknahme durch Zehrer + Petersen geeignet ist, insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks und Behältnissen des VERBRAUCHERS stattgefunden hat.
VII. VERGÜTUNG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
b. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
c. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
d. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
e. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
f. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
g. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
2. Regelungen für VERBRAUCHER:
VERBRAUCHER haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Regelungen für UNTERNEHMER:
Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während des Verzugs gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
VIII. LIEFERZEIT I GEFAHRÜBERGANG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach Vereinbarung.
b. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
c. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen im Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Kunden.
d. Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks, der Füllleitungen und der Messvorrichtung verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil der Tank, die Füllleitungen oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem technischen Zustand befinden oder weil das Fassungsvermögen oder die abzufüllende Menge vom Empfänger ungenau angegeben worden sind sowie Schäden, die durch Verschmutzung und/oder Vermischung in einem vom Abnehmer gestellten Behälter entstehen, werden nicht ersetzt. Von uns in solchen Fällen eingeleitete Maßnahmen stellen kein Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar.
e. Für alle von uns dem Käufer zur Verfügung gestellten Transportmittel und Behälter haftet der Käufer auch ohne Verschulden während der Dauer der Bereitstellung oder Überlassung für Verlust und Beschädigung. Er stellt uns insofern von Ansprüchen Dritter frei. Eine Nutzung der Transportmittel zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist nicht zulässig. Bestimmte Ankunftszeiten und Eingangstemperaturen der Ware können nicht garantiert werden.
2. Regelungen für VERBRAUCHER:
Ist der Käufer VERBRAUCHER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Regelungen für UNTERNEHMER:
Ist der Käufer UNTERNEHMER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
IX. ANNAHMEVERZUG
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Der Übergabe in Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es gleich, wann der Kunde in
Verzug der Annahme kommt.
b. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
X. GEWÄHRLEISTUNG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. XI dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
d. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
2. Regelungen für VERBRAUCHER:
a. VERBRAUCHER müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
b. Unterlässt der VERBRAUCHER diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
c. Wurde der VERBRAUCHER durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
d. Für VERBRAUCHER beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. X 2. a. dieser Bestimmung).
3. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b. Unterlässt der UNTERNEHMER diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
c. Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
d. Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
e. Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.
XI. GARANTIEN
Regelungen für alle KUNDEN:
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
XII. Haftungsbeschränkungen
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
d. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
f. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
XIII. Schlussbestimmungen
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.